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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1990 - 7 OVG A 61/88   

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https://dejure.org/1990,6419
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1990 - 7 OVG A 61/88 (https://dejure.org/1990,6419)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.1990 - 7 OVG A 61/88 (https://dejure.org/1990,6419)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 7 OVG A 61/88 (https://dejure.org/1990,6419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Betriebsgenehmigung; Teilerrichtungsgenehmigung; Kernkraftwerk; Genehmigung; Aufhebung; Öffentlichkeit; Beteiligung; Anhörung; Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsgenehmigung; Teilerrichtungsgenehmigung; Kernkraftwerk; Genehmigung; Aufhebung; Öffentlichkeit; Beteiligung; Anhörung; Ermessen

  • Wolters Kluwer

    Betriebsgenehmigung; Teilerrichtungsgenehmigung; Kernkraftwerk; Genehmigung; Aufhebung; Öffentlichkeit; Beteiligung; Anhörung; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1990 - 7 A 61/88
    Die von dem Kläger hiergegen erhobenen Einwände sind nicht geeignet, diese Feststellungen und die ihnen zugrunde liegenden oder auf ihnen basierenden Bewertungen der Genehmigungsbehörde als widerlegbar erscheinen zu lassen; nach dem Ergebnis der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung besteht auch kein Grund zu der Annahme, daß der Beklagte insoweit von einer unzureichenden Datenbasis ausgegangen ist (vgl. dazu BVerwGE 78, 177/181 f.).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 CB 80.88

    Menschenrechte - Öffentliche Verhandlung - Atomrechtliches Genehmigungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1990 - 7 A 61/88
    c) Bei dieser Sachlage kann dahingestellt bleiben, ob der Berufung des Klägers auf einen Verfahrensmangel schon deswegen der Erfolg zu versagen ist, weil er zur Begründung seiner Klagebefugnis insoweit ergänzend hätte dartun müssen, inwiefern er durch diesen Verfahrensmangel in einem ihm zustehenden materiellen subjektiven Recht verletzt worden ist, während er - wie noch zu zeigen sein wird - materiell-rechtlich lediglich Verstöße gegen nicht drittschützende Normen hinreichend substantiiert behauptet hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 13.7.1989 - BVerwG 7 CB 80.88 -, RdE 1989, 304 = UPR 1989, 440 = NVwZ 1989, 1168).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.12.1982 - 7 A 7/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1990 - 7 A 61/88
    a) Was die Frage anbelangt, inwieweit Dritte geltend machen können, daß die Entsorgung der bei dem Betrieb eines Kernkraftwerkes anfallenden abgebrannten Brennelemente nicht gewährleistet sei, so hat der Senat bereits mit Beschluß vom 30. Dezember 1982 - 7 OVG A 7 u. 62/80 (DVBl 1983, 187) entschieden, daß die bei der Anlagengenehmigung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG zu beachtende Vorsorge gegen Schäden durch abgebrannte Brennelemente nur solche Risiken betreffe, die wegen des Umgangs mit radioaktivem Material unmittelbar von der betreffenden Kernanlage ausgingen ("anlagenimmanentes Risikopotential"), nicht aber solche, die sich aus dem späteren Umgang mit ihm in anderen Anlagen ergeben könnten ("anlagentranszendentes Risikopotential").
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.10.1986 - 7 D 8/86

    Strahlenbelastung; Störfall; Atomkraftwerk; Atomare Anlage; Vorbelastung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1990 - 7 A 61/88
    Auch wenn der Beklagte zu Unrecht von einem Anspruch der Beigeladenen auf eine Dauergenehmigung und damit von einer Schrumpfung seines Versagungsermessens ausgegangen sein sollte, gilt, daß die Ermessensbetätigung oder -nichtbetätigung der Genehmigungsbehörde insoweit außerhalb des Bereiches des Drittschutzes stattfindet (vgl. Beschl. d. Sen. v. 28.10.1986 - 7 D 8, 10/86 - NVwZ 1987, 75 f.).
  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Diese 2. Betriebsgenehmigung wurde bestandskräftig, nachdem das OVG Lüneburg mit Urteil vom 21. Juni 1990.- 7 OVG A 61/88 - (OVGE 42, 316) eine gegen sie gerichtete Anfechtungsklage abgewiesen und das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluß vom 22. August 1991 - BVerwG 7 B 153.90 - (Buchholz 451.171 AtG Nr. 37) zurückgewiesen hatte.
  • BVerwG, 23.08.1991 - 7 B 156.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    In der Beschwerdeschrift wird schließlich - unter Beifügung von Schriftsatzkopien - pauschal auf die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren 7 OVG A 61/88 (BVerwG 7 B 153.90) Bezug genommen und bemerkt, daß die Zulassung der Revision auch aus den dort vorgetragenen Gründen erstrebt werde.
  • BVerfG, 22.10.1998 - 1 BvR 1551/91
    gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 1991 - BVerwG 7 B 153.90 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 21. Juni 1990 - 7 OVG A 61/88 -, c) die 2. Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Krümmel vom 11. April 1988.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.1996 - 7 M 6278/95

    Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; Genehmigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    In der Entscheidung der Antragsgegnerin, auf eine fakultative Neubekanntmachung zu verzichten, ist auch kein Ermessensfehler zu erkennen (vgl. dazu Senat, OVGE 42, 316).
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